In der E-Government-Gemeinde herrscht ein breiter Konsens (vgl. Monitor Digitale Verwaltung #4 , Servicestandard für die OZG-Umsetzung , Sondersitzung des IT-Planungsrats ) dass die Umsetzung des OZG auf Basis „offener Standards“ erfolgen muss. Allerdings scheint (vgl. DFKI-E-Gov-Std ) bisweilen noch Klärungsbedarf zu existieren, was denn eigentlich ein „offener Standard“ ist – und was nicht. Dass ein proprietäres Softwareprodukt ganz bestimmt kein „offener Standard“ sein kann, versteht sich von selbst.
Aber was ist denn nun ein „offener Standard“?
Die gemeinsam von IEEE , ISOC , W3C , IETF und IAB im Jahr 2012 verfasste und bis zum heutigen Tage getragene „OpenStand“ Definition sieht folgende Prinzipien vor:
1. Zusammenarbeit
Eine respektvolle Zusammenarbeit zwischen den Normungsorganisationen, wobei jede die Autonomie, Integrität, Prozesse und Regeln des geistigen Eigentums der anderen respektiert.
2. Einhaltung der Prinzipien
Einhaltung der fünf Grundprinzipien der Normenentwicklung:
- Ordnungsgemäßes Verfahren. Entscheidungen werden mit Gerechtigkeit und Fairness unter den Teilnehmern getroffen. Keine einzelne Partei dominiert oder lenkt die Entwicklung von Normen. Normungsprozesse sind transparent, und es besteht die Möglichkeit, gegen Entscheidungen Einspruch einzulegen. Die Verfahren für die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung von Normen sind klar definiert.
- Es besteht ein breiter Konsens. Die Prozesse ermöglichen es, alle Ansichten zu berücksichtigen und anzusprechen, so dass eine Einigung über ein breites Spektrum von Interessen gefunden werden kann.
- Transparenz. Normungsorganisationen informieren die Öffentlichkeit im Voraus über vorgeschlagene Aktivitäten zur Entwicklung von Normen, den Umfang der durchzuführenden Arbeiten und die Bedingungen für die Teilnahme. Es werden leicht zugängliche Aufzeichnungen über Entscheidungen und die zur Erreichung dieser Entscheidungen verwendeten Materialien zur Verfügung gestellt. Vor der endgültigen Verabschiedung und Annahme von Normen werden Fristen für öffentliche Stellungnahmen vorgesehen.
- Ausgewogenheit. Die Normungsaktivitäten werden nicht ausschließlich von einer bestimmten Person, Firma oder Interessengruppe dominiert.
- Offenheit. Normungsprozesse sind für alle interessierten und informierten Parteien offen.
3. Kollektive Ermächtigung
Die Normungsorganisationen und ihre Mitglieder verpflichten sich gemeinsam nach Normen zu streben, die
- auf der Grundlage von technischen Aspekten, gemäß der Beurteilung und Expertise aller beteiligen Teilnehmer entwickelt werden;
- globale Interoperabilität, Skalierbarkeit, Stabilität und Belastbarkeit bieten;
- globalen Wettbewerb ermöglichen;
- als Bausteine für weitere Innovationen dienen; und
- zur Schaffung globaler Gemeinschaften zum Wohle der Menschheit beitragen.
4. Verfügbarkeit
Standardspezifikationen werden zur Implementierung und Einführung für alle zugänglich gemacht. Bestätigende Normungsorganisationen haben Verfahren zur Entwicklung von Spezifikationen definiert, die unter fairen Bedingungen umgesetzt werden können. Angesichts der Marktvielfalt können faire Bedingungen von gebührenfrei bis hin zu fairen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen (FRAND) variieren.
5. Freiwillige Annahme
Standards werden freiwillig angenommen und der Erfolg wird vom Markt bestimmt.