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Auf dem Weg zur föderalen E-Government-Architektur

Mit dem „Monitor Digitale Verwaltung #4“ hat der Normenkontrollrat einen Vorschlag für „Elemente und Prinzipien einer föderalen E-Government-Architektur“ vorgelegt und dazu aufgerufen, die Diskussion zu intensivieren und Entscheidungen zu treffen.

Abbildung-aus-Monitor-4

Diesen Vorschlag greifen wir hier gerne auf und hätten noch ein paar Fragen:

  • Was halten Sie persönlich von den vom Normenkontrollrat vorgeschlagenen Grundpfeilern „Innovation, Wettbewerb und Nachnutzbarkeit durch Standardisierung“ ?

  • Wie könnte eine tragfähige, föderale E-Government-Architektur aussehen?

  • Welche konkreten Schritte sind nötig, um die föderale E-Government-Architektur - den Bauplan für die OZG-Umsetzung - abzustimmen?

  • Was genau ist von wem zu tun, damit die praktische OZG-Umsetzung vielleicht doch noch bis Ende 2022 gelingen kann?

Wir würden hier vorschlagen, den für die digitale Souveränität sehr wichtigen Grundpfeiler der „Offenheit“ zu ergänzen.

Wichtige Grundpfeiler sind daneben auch noch die Informationssicherheit und selbstverständlich der Datenschutz. Darüber hinaus sollte man die Europäische Perspektive und hier insbesondere neben eIDAS auch das bis Ende 2023 umzusetzende Single Digital Gateway berücksichtigen.

OK. Außerdem scheint es wohl geboten, an die weisen Worte von Dr. Helmut Kohl zu erinnern

„Wer die Vergangenheit nicht kennt, kann die Gegenwart nicht verstehen und die Zukunft nicht gestalten.“

und zunächst die öffentlich verfügbaren Gedanken und Fakten zum Thema E-Government-Architektur zusammenzutragen:

Inzwischen haben sich Bund und Länder in einer Sondersitzung des IT-Planungsrats am 18.09.2020 über den Weg verständigt, wie die zusätzlichen 3 Mrd. € des Bundes aus dem Konjunkturpaket in die Digitalisierung der Verwaltung in ganz Deutschland investiert werden sollen.

Damit ist der grundsätzliche Weg nun klar und auch das strategisch wichtige Prinzip der „Offenheit“ ist in den sechs vereinbarten Leitprinzipien

  • Relevanz
  • Nutzerfreundlichkeit
  • Geschwindigkeit
  • Einer für Alle/Wirtschaftlichkeit
  • Innovation und nachhaltige technische Qualität
  • Offene Standards und Open Source

bereits berücksichtigt. Großartig!

Man muss nun „einfach nur“ den vereinbarten Weg konsequent gehen und die offenen Standards in eine innovative, technisch zeitgemäße, nachhaltig tragfähige „föderale E-Government Architektur“ integrieren und diese dann zügig und vertrauenswürdig auf Basis von Open Source umsetzen.

So einfach geht nachhaltig erfolgreiches E-Government – auch im föderalen Deutschland!

Am 23.09.2020 hat die Bundesregierung außerdem das Registermodernisierungsgesetz beschlossen, wodurch die Aufnahme der Steuer-Identifikationsnummer als zentrales Ordnungsmerkmal in die verschiedenen Register ermöglicht werden soll.

Am 24.09.2020 hat auch der BITKOM ein Positionspapier veröffentlicht und skizziert, wie man in 10 Schritten zum digitalen Staat gelangen kann.

Im Einzelnen wird vorgeschlagen:

  1. Konzertierte Aktion Verwaltungsmodernisierung forcieren
  2. Digitale Demokratie ermöglichen
  3. Rahmenbedingungen für Smart Cities und Smart Regions schaffen
  4. Öffentliche Beschaffung weiter digitalisieren
  5. Digitale Infrastruktur ausbauen
  6. Den Staat als attraktiven Arbeitgeber weiterentwickeln
  7. Open Government Data nutzbar machen
  8. Ebenenübergreifende Zusammenarbeit stärken
  9. Sichere digitale Identifizierung ermöglichen
  10. IT-Sicherheit als Grundlage der Verwaltungsdigitalisierung vorantreiben